Donnerstag, 13. August 2015

Dr. Thomas Schulte - Rechtsanwalt aus Berlin Empfehlung des Blog

Sommer 2015 

Das Team empfiehlt: 

Dr. Thomas Schulte aus Berlin - Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Schulte und Partner ist mit seinen Blogs aktiv und kann die ein oder andere Sache erläutern.


  Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte Blog



Dienstag, 4. September 2012

Hansa Real Finanz/Deutscher Atlas AG : Vermittlungsgebühren sind unzulässig.


Hansa Real Finanz/Deutscher Atlas AG : Vermittlungsgebühren sind unzulässig.

In der Entscheidung III ZR 213/11 vom 01.03.2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH)  die Vertragspraxis einer Versicherungsmaklergesellschaft und des Partners des vermittelten Hauptvertrages, also eines Lebensversicherers nicht gebilligt, mit dem Kunden eine separate Gebührenvereinbarung abzuschließen, wenn der Makler selbst Fondpolicen und Anlagestrategien des Versicherers mit einem eigenen Firmennamen versieht und die so gekennzeichneten Produkte besonders bewirbt.

Diese Entscheidung kann auch einer Mandantin des Berliner Rechtsanwaltes Rechtanwalt Christian-H. Röhlke helfen. Er erläutert die Sachlage wie folgt: „Die Deutsche Atlas Finanzdienstleistungs AG schrieb die Versicherungskundin an und drohte, rückständige Raten aus einer Vermittlungsgebührenvereinbarung ohne weiteres Zögern einer externen Rechtsanwaltskanzlei zur gerichtlichen Geltendmachung der Vermittlungsgebühr zu übergeben. Die Versicherungskundin habe keinerlei Chance, laut der Deutschen Atlas AG, da die Rechtmäßigkeit der Gebührenvereinbarung durch das höchste deutsche Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof, bereits mehrfach bestätigt wurde.“ Daraufhin ließ sich die Versicherungskundin auf eine Zahlung an die Deutsche Atlas AG ein. Wie sich jetzt durch das aktuelle Urteil dieses höchsten deutschen Zivilgerichtes, dem Bundesgerichtshof, zeigte, offenbar zu Unrecht.

„Die Provision teilt das Schicksal der Prämie“, lautet ein alter Grundsatz im Versicherungsgeschäft. Mit anderen Worten: Der Versicherungsmakler erhält so lange seine Provisionen vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt, wie der Versicherte seine Prämie an die Versicherungsgesellschaft zahlt. Wird die Versicherungspolice gekündigt oder storniert, gibt es keine weiteren Provisionen. Diesen Mechanismus können Versicherungsmakler und Versicherungsunternehmer tatsächlich wirksam außer Kraft setzten, wenn eine sogenannte Nettopolice verkauft wird. Hierbei handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, bei dem die Provisionen des Vermittlers nicht in den an den Versicherer zu zahlenden Prämien enthalten sind. „Die Provisionen werden durch eine separate Vergütungsvereinbarung geregelt und sind auch dann zu zahlen, wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit. Die Vergütungsvereinbarung ist nur dann vom Ver  sicherungskunden angreifbar, wenn er über den Charakter dieser eigenständigen Verpflichtung vom Versicherungsmakler getäuscht wurde. Im Regelfall allerdings sind die Vergütungsvereinbarungen rechtmäßig.

Anders ist es nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wenn zwischen dem Versicherungsmakler, der Versicherungsgesellschaft und im konkreten Fall noch einer weiteren zwischengeschalteten Servicegesellschaft für das Inkasso, ein Kooperationsverhältnis besteht, wonach dem Makler zusätzlich noch das Recht zusteht, die Versicherungsprodukte des Versicherungsunternehmens mit einem eigenen Markennamen zu versehen und auf diese Weise eine besonders enge Verbindung des Maklers zum Produkt herzustellen. Dies kann nur den Sinn haben, den Absatz der Lebensversicherungsprodukte zu fördern. Es erscheine deshalb auch fernliegend, dass der Makler unabhängig sei und Alternativprodukte dem Versicherungsnehmer anbieten werde. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der Versicherungsmakler dem Kunden aufgrund der besonderen Identifikation mit dem Versicherer vorrangig nur ein einziges Produkt vermitteln werde.

„Begrüßenswert klar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass in einem solchen Fall der angebliche Makler keinen Maklerlohn verdient, weil er tatsächlich kein Makler sein kann. Nach der BGH-Entscheidung ist kein Makler derjenige, der zum Versicherungsunternehmer des Kunden in einer solchen Beziehung steht, dass er sich im Falle eines Streits bei regelmäßigem Verlauf auf die Seite des Versicherungsunternehmers stellen wird“, berichtet Röhlke. Wenn der Makler aber tatsächlich kein Makler ist, verdient er auch die separate durch die Gebührenvereinbarung abgeschlossene Maklerprovision nicht.

Insbesondere die Firma Deutscher Atlas Finanzdienstleistungen AG hat derartige Vermittlungsgebühren abgeschlossen, teilweise auch die Rechtsvorgängerin der Deutschen Atlas Finanzdienstleistungen AG, Hansa Real Finanzberatungs AG. Die Hansa Real Finanz und die Deutsche Atlas AG vermitteln ein Produkt unter dem Label „Multiwert“. Dahinter verbirgt sich ein Versicherungsvertrag der Luxemburger Atlanticlux Lebensversicherung s.a., wobei die vereinbarten Vermittlungsgebühren von einer dritten Firma FWU Paiment Services eingezogen werden sollen. Dieser Sachverhalt ist im Wesentlichen identisch mit denjenigen, zu den der Bundesgerichtshof nunmehr seine Entscheidung getroffen hat.
„Sofern Kunden eine Atlantikluxpolice gekündigt haben und von der  Deutschen Atlas AG auf Weiterzahlung angeschrieben worden sind, empfiehlt sich jedenfalls die Rechtslage genau prüfen zu lassen. Tatsächlich ist die Rechtslage nicht so eindeutig, wie die Deutsche Atlas AG den Kunden mitteilt“ meint Röhlke und empfiehlt den Gang zum spezialisierten Anwalt.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
Röhlke Rechtsanwälte
Kastanienallee 1
10435 Berlin
Tel. : +49.(0)30.715.206.71
Fax.: +49.(0)30.715.206.77
www.kanzlei-roehlke.de

Rechtsgebiete
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Kapitalanlagenrecht
Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden.

Handelsrecht
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.





Internet Presse - Nachrichten

FCS (FONDAX) Capital Select GmbH und Aktona Premium Select wollen Geld von Anlegern – Haftung der Gründungsgesellschafter denkbar


FCS (FONDAX) Capital Select GmbH und Aktona Premium Select wollen Geld von Anlegern – Haftung der Gründungsgesellschafter denkbar



Aktuell schreiben die FCS (Fondax) Capital Select GmbH & Co. KG und die Aktona Premium Select GmbH & Co KG ihre Anleger an und fordern sie auf, letztmalig vor Einleitung gerichtlicher Schritte ausstehende Raten zu zahlen. Angesichts der klaren Rechtslage sei eine Zahlung dringend anzuraten, wird den Anlegern mitgeteilt.



Allerdings ist aufgrund bisher noch nicht erbrachter Leistungsnachweise der FONDAX-Gruppe und deren Erfolg zu fragen, wozu die Anleger das tun sollen. „Wir raten unseren Mandanten, diese Zahlungen nicht aufzunehmen“, teilt Rechtsanwalt Christoph Hentze von Röhlke Rechtsanwälte aus Berlin mit. „Nachdem wir erst vor kurzem einen Vermittler der FONDAX FCS-Beteiligungen vor dem Kammergericht zu Schadensersatz verurteilen lassen haben, hat uns die Rechtsschutzversicherung jetzt Kostenzusage für ein Vorgehen gegen die Gründungsgesellschafter der dubiosen Beteiligung erteilt“. Die Rechtsanwälte kündigen an, auch diese Ansprüche notfalls gerichtlich durchzusetzen, sollte trotz der inzwischen erwiesenen fehlerhaften Beratung durch die Gründungsgesellschafter der FCS GmbH & Co. KG kein Schadensersatz geleistet werden.



Die „FONDAX“-Gruppe hat in mehreren geschlossenen Fonds in Form der GmbH & Co. KG einen hohen zweistelligen Millionenbetrag an Anlegergeldern eingesammelt. Aus den dürftigen Geschäftsmitteilungen lässt sich für die Anleger allerdings nicht entnehmen, wie viel ihrer Gelder überhaupt angelegt wurden, mit welcher Rendite und wo überhaupt. Für einige der Fonds liegen finanzmathematische Gutachten vor, nach denen sich die Kapitalanlage für die Anleger unter keinen Umständen rechnen kann und gerade zwangsläufig in einem Verlust enden muss. Zudem ist mehreren Gerichten bisher ausgeurteilt worden, dass die Informationsmaterialen der FONDAX-Gruppe teilweise stark anlegertäuschend gestaltet waren und Umstände vorgaukelten, die tatsächlich überhaupt nicht vorlagen. In einer Vielzahl von Verfahren haben Röhlke Rechtsanwälte bisher einzelne FONDAX Gesellschaften, die Gründungsgesellschafter oder die Vermittler zu Schadensersatz verurteilen lassen oder für die Mandant  en vorteilhafte Vergleiche erzielt.



„Jedenfalls ist die Rechtslage nicht ansatzweise klar zu Gunsten der Fondax-Gruppe“, meint Hentze und verweist auf die bisherigen prozessualen Erfolge der Kanzlei Röhlke. Eher verhalte es sich anders herum und für die Anleger kann sich der Gang zum Anwalt positiv auswirken.



V.i.S.d.P.:



Christian-H. Röhlke

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​Nettopolicen der Atlanticlux S. A. sind Teilzahlungsgeschäfte BGH bejaht Widerrufsmöglichkeit


Nettopolicen der Atlanticlux S. A. sind Teilzahlungsgeschäfte
BGH bejaht Widerrufsmöglichkeit


Mit Urteil vom 19.07.2012 (III ZR 252/11) hat der Bundesgerichtshof sich erneut mit den Nettopolicen der Atlanticlux S. A. befasst. Im konkreten Fall ging es darum, ob eine Nettogebührenvereinbarung durch den Verbraucher widerrufen werden kann und welche Rechtsfolgen ein solcher Widerruf hat. Der Bundesgerichtshof stufte dabei die Gebührenvereinbarung als Teilzahlungsgeschäft ein. Das hat die Folge, dass diese Gebührenvereinbarungen eine Widerrufsbelehrung enthalten müssen. Die Anforderungen an solche Belehrungen sind streng.

Bei Nettopolicen handelt es sich um Versicherungsverträge, bei denen die Provisionen für die Vertriebsmitarbeiter nicht in den Prämien enthalten sind, die an die Versicherungsgesellschaft zu zahlen sind. Für diese Provisionen schließt der Anleger eine separate Gebührenvereinbarung mit der Vertriebsgesellschaft und hat diese auch dann zu bezahlen, wenn der Hauptvertrag, also der Lebensversicherungsvertrag, gekündigt ist. Ein bedeutender Anbieter derartiger Nettopolicen war die Altlanticlux S. A., deren Vertriebe dann jeweils einzelne Vertriebsabsprachen mit dem Kunden getroffen haben. Einer dieser Vertriebe hatte eine Widerrufsbelehrung genutzt, die ü ber einen Fristbeginn für den Widerruf wie folgt belehrte:

„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform… widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

Die Belehrung über den Fristbeginn „frühestens“ ist vom BGH bereits mehrfach für fehlerhaft ausgeurteilt worden, da der Anleger nicht wissen kann, wann die Frist dann spätestens zu laufen beginnt. Das Wörtchen frühestens ist zwar vom Gesetzgeber in einer Musterbelehrung verwendet worden, so dass hier möglicherweise ein guter Glaube des Verwenders in die Ordnungsgemäßheit des gesetzlichen Widerrufsmusters geschützt werden könne. Dies geht aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur, wenn der Anwender auch die Musterbelehrung wörtlich übernimmt und keinerlei Änderungen vornimmt. Hier ist die Musterbelehrung nicht wörtlich übernommen worden, so dass nach Ansicht des Bundesgerichtshofes der Anleger seine Gebührenvereinbarung zu Recht widerrufen hat.

Die Rechtsfolge des Widerrufes ist allerdings nicht, dass der Versicherungskunde keinerlei Gebühren mehr an die Vertriebsgesellschaft zahlen muss. Vielmehr ist der objektive Wert der Vermittlungsleistung zu ersetzen. Dieser kann nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofes tatsächlich so hoch sein wie der vertraglich vereinbarte, er muss es aber nicht.

Zur Bestimmung des konkreten Wertes der Vermittlungsleistung wurde die Sache zurückverwiesen an die Vorinstanz.
Interessant an der Entscheidung ist, dass der BGH auf seine vor kurzem erst ergangene Entscheidung hinwies, nach welcher die Hansa Real Finanz/Deutscher Atlas AG unabhängig vom Vorliegen einer Widerrufsmöglichkeit die separat vereinbarten Provisionen gerade nicht verlangen kann, weil ihr Handeln schlichtweg gar kein Maklerhandeln war. Diese Grundsätze waren allerdings auf den jetzt entschiedenen Fall nicht übertragbar gewesen, d a es sich nicht um ein Verfahren der Hansa Real Finanz handelt.

Fazit:
Beim Abschluss einer Nettopolice lohnt sich ein Weg zum Anwalt. Möglicherweise sind die Vertriebsprovisionen nicht zu zahlen.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
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Kapitalanlagenrecht
Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immob ilienrente" schmackhaft gemacht wurden.

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Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.





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Mittwoch, 1. Februar 2012

EURACA: In Deutschland fehlen über 100.000 Akademiker

EURACA 

EURACA jetzt ein „an“-Institut

Das akademische Programm der EURACA (www.euraca.com) wird im Hinblick auf die kontinuierliche Internationalisierung und Angleichung des Bildungswesens („Bologna-Prozess“)  2012 als Europaakademie an einer staatlichen Eliteuniversität als „an-Institut“ * etabliert. Graduierungsprogramme, Zulassungsvoraussetzungen, Gebühren  und der akademische Lehrkörper werden neu strukturiert. Die Europaakademie sieht in diesem Schritt einen wichtigen Beitrag für die Sicherung ihrer Position auf dem immer größer werdenden Bildungsmarkt und sich damit für eine erfolgreiche Zukunft gerüstet. * Was ist ein „an-Institut“? Ein „an-Institut“ ist eine eigenständige Lehr- und Forschungseinrichtung, die einer Hochschule angegliedert ist. Träger ist, je nach Konzeption, eine Kombination aus Staat, Universität, Professoren und Drittmittelgebern. Geleitet wird es von einem oder mehreren Professoren. Die Bezeichnung dafür ist: „an“ der Universität.


EURACA: MBA im Fernstudium plus Präsenzseminar
an staatlichen Universitäten im Ausland

Der MBA (Master of Business Administration) ist ein Beruf mit Zukunft. In den meisten Ländern ist diese Graduierung höherwertiger als der Doktortitel. Große, international ausgerichtete Unternehmen legen bei ihren Spitzenmanagern dabei großen Wert auf Auslandserfahrung. Es besteht dringender Bedarf an Führungskräften mit Kenntnissen in osteuropäischer und fernöstlicher Geschäftsmentalität (CCM = Cross Culture Management). In Kooperation mit staatlichen Universitäten in Osteuropa und Fernost bietet die Europaakademie EURACA (www.euraca.com) diese Spezialisierung im Fernstudium an. Das Rüstzeug eines MBA plus osteuropäisches und / oder fernöstliches Geschäftsgebaren werden leicht verständlich vermittelt. Präsenzseminare vor Ort in einem einmaligen Aufenthalt an den Partneruniversitäten in der Ukraine und / oder Thailand ergänzen das Studium. 90 Prozent des Lehrpensums kann im Selbststudium per Lehrbriefe in deutscher oder englischer Sprache erworben werden, der Rest (CCM) per Block-Präsenzseminar.


EURACA: Bildung ohne Grenzen

Während die Politik überall in der Welt in nationalstaatlichen Grenzen denkt, war und ist die Wissenschaft schon immer viel weiter. Im Ausland gibt es über 700 deutschsprachige Studiengänge. Ob Architektur in Schanghai, Journalistik in den USA, Ökonomie in England Maschinenbau in der Ukraine oder fernöstliche Medizin in Thailand - beinahe jedes Fach lässt sich weltweit in deutscher Sprache lernen. Eine enorme Chance für diejenigen, die mit der deutschen Studienmentalität, hoffnungslos überfüllten Hochschulen und Universitätsbürokratie Probleme haben, und deshalb im Ausland studieren möchten. Einige ausländische Hochschulen einerseits sowie die Europaakademie EURACA (www.euraca.com) andererseits praktizieren bereits erfolgreich, wonach andere noch streben: Bildung ohne Grenzen.

Deutsche Studenten zieht es ins Ausland

Zahlreiche deutsche Studenten sind frustriert von der deutschen Universitätsmentalität. Sie möchten aber Deutsch oder Englisch als Wissenschaftssprache praktizieren und wollen auch ihre Prüfungen in ihrer Muttersprache absolvieren. Dass deutsche Studenten an ausländischen Hochschulen alle Chancen haben, hat sich inzwischen herumgesprochen. Sie weichen deshalb oft und gerne ins Ausland aus. Nie zuvor haben so viele deutsche Studenten im Ausland studiert und diese wissen sehr genau: Auslandserfahrung ist ein großer Vorteil in der globalisierten Gesellschaft und Ökonomie. Als beispielhaft gelten die Kooperationen zwischen einigen ausländischen Hochschulen sowie der Europaakademie EURACA (www.euraca.com).

EURACA: In Deutschland fehlen über 100.000 Akademiker

In Deutschland fehlen aktuell über 100.000 Akademiker, speziell Fach- und Führungskräfte sowie über 50.000 Ingenieure. Deshalb unternimmt Deutschland alle Anstrengungen, deutsche Akademiker aus dem Ausland zurück zu gewinnen, die dort absolviert haben oder dort bereits beruflich etabliert sind. Das Auslandsstudium kommt immer mehr in Mode. Überfüllte Hörsäle und kaum motivierte Dozenten in Deutschland treiben so manchen Studenten an Universitäten in West und Ost. Speziell in Osteuropa und Fernost nimmt die Qualität der Universitäten immer weiter zu. Die Ukraine gehört beispielsweise zu den 46 Unterzeichnerstaaten der Bologna-Deklaration zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes (Einführung eines gestuften Studiensystems mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen). Kooperationen bestehen mit der Europaakademie EURACA (www.euraca.com).


EURACA: Kulturnationen im Osten in Sachen Bildung unterschätzt

Der alte Spruch "am deutschen Wesen, soll die Welt genesen" hat sich in der Universitätslandschaft lange gehalten. Inzwischen haben sich die Zeiten geändert; wer weiß denn, dass z.B. an der Nationalen Universität Kharkow (KNU) in der Ukraine drei Nobelpreisträger gekürt worden sind. Jedenfalls wächst Europa und Asien zusammen, so werden in China mit deutschem Know-How Studenten im Bereich Mathematik, Chemie und Physik ausgebildet und in Kharkov (Ukraine) in allen Bereichen des Ingenieurwesens. Grundlage der Studienerfolges sind bewährte Hochschulpartnerschaften Die KNU kooperiert zum Beispiel mit Hochschulen und Instituten in mehreren Ländern, z.B. mit der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen RWTH Aachen, dem IB Internationalen Büro des BMBF beim DLR e. V. in Bonn im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie mit der spanisch-schweizerischen Europaakdemie EURACA (www.euraca.com).

EURACA: Graduierung im Ausland mit Substanz

In Deutschland fehlen Führungskräfte auf allen Ebenen. Berufliche Chancen sind ungenutzt. Die Universitätslandschaft in Deutschland ist träge und hoch bürokratisch. Im internationalen Vergleich hinken deutsche Hochschulen hinterher. Gute Erfahrungen kann man auch im Ausland machen, speziell in Osteuropa sind die Hochschulen auf ausländische Studenten ausgerichtet. Man befruchtet sich gegenseitig akademisch. Polen, Slowakei, die Ukraine und andere Länder haben ein breit gefächertes Studienangebot. Auch die Ukraine gehört zu den 46 Unterzeichnerstaaten der Bologna-Deklaration zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes (Einführung eines gestuften Studiensystems mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen). Die Hochschulen kooperieren. Die Kharkov National University (KNU) kooperiert zum Beispiel mit Hochschulen und Instituten in mehreren Ländern, z.B. mit der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen RWTH Aachen, dem IB Internationalen Büro des BMBF beim DLR e. V. in Bonn im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie mit der spanisch-schweizerischren Europaakdemie EURACA (www.euraca.com).
                                                                                                                         




Wie Joschka Fischer: Mit der EURACA zum Ehrendoktor

Was Joschka Fischer und viele andere Politiker „mit links“ können, können auch andere, wenn auch mit einem gewissen Aufwand. Einige Persönlichkeiten sind auch Dr.h.c. Dabei hatten sie deutlich mehr aufzuweisen als Fischer, der weder über einen qualifizierten Schulabschluss noch eine mit Prüfung abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Das alles haben andere und dazu haben sie wissenschaftliche Veröffentlichungen verfasst, die als Grundlage für die Verleihungen dienten. Die Europaakademie EURACA (www.euraca.com) kann mit einem ausgereiften Verfahren zum Ehrendoktor verhelfen.



EURACA: Die KNU ist eine eine weltweit renommierte Universität in der Ukraine die drei Nobelpreisträger hervorgebracht hat

Kharkov – eine Universitätsstadt höchster Güte
Die Kharkov National University (KNU) ist die renommierteste von 30 Universitäten und Hochschulen vor Ort. Sie hat drei Nobelpreisträger hervorgebracht (Simon Smith Kuznets (Ökonomie), Lew Dawidowitsch Landau (Physik) und Ilja Iljitsch Metschnikow mit Paul Ehrlich (Biologie). Die Universität ist über 200 Jahre alt und somit die älteste Universität der Ukraine, zertifiziert von der UNESCO. Diese Eliteuniversität hat 15 Fakultäten, 100 Lehrstühle, an denen rund 12.000 Studenten aus dem In- und Ausland studieren (Präsenz- und Fernstudium) und 2000 Professoren und Dozenten arbeiten. Die Universität bildet etwa 50 Berufe und 65 Spezialisierungen aus. Sie ist damit eines der größten Wissenschaftszentren der Ukraine und genießt auch im Ausland einen ausgezeichneten Ruf. Sie kooperiert mit Hochschulen und Instituten in mehreren Ländern, z.B. mit der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen RWTH Aachen, dem IB Internationalen Büro des BMBF beim DLR e. V. in Bonn im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie mit der spanisch-schweizerischen Europaakademie EURACA (www.euraca.com).

EURACA: Führungskräfte der Zukunft brauchen Erfahrungen in Osteuropa und Fernost
Die Länder in Osteuropa und in Fernost entwickeln sich zu Tigerstaaten und immer mehr westeuropäische Firmen drängen auf diesen Märkte. Deutsche Unternehmen investieren zunehmend in diesen Boomregionen. Doch die deutschen Manager stoßen dort auf Mentalitätshürden. Sie haben Schwierigkeiten mit den Geschäftsgepglogenheiten in diesen Ländern. Diesem Problem kann man jetzt abhelfen, mit speziellen Seminaren an Eliteuniversitäten in Osteuropa und Fernost. Die Europaakademie EURACA (www.euraca.com) bietet jetzt wertvolle Seminare zum Thema osteuropäische und fernöstliche Geschäftskultur (Cross Culture Management) an Eliteuniversitäten beispielsweise in der Ukraine oder in Thailand, qualifizierte Abschlüsse inklusive.




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