Dienstag, 4. September 2012

FCS (FONDAX) Capital Select GmbH und Aktona Premium Select wollen Geld von Anlegern – Haftung der Gründungsgesellschafter denkbar


FCS (FONDAX) Capital Select GmbH und Aktona Premium Select wollen Geld von Anlegern – Haftung der Gründungsgesellschafter denkbar



Aktuell schreiben die FCS (Fondax) Capital Select GmbH & Co. KG und die Aktona Premium Select GmbH & Co KG ihre Anleger an und fordern sie auf, letztmalig vor Einleitung gerichtlicher Schritte ausstehende Raten zu zahlen. Angesichts der klaren Rechtslage sei eine Zahlung dringend anzuraten, wird den Anlegern mitgeteilt.



Allerdings ist aufgrund bisher noch nicht erbrachter Leistungsnachweise der FONDAX-Gruppe und deren Erfolg zu fragen, wozu die Anleger das tun sollen. „Wir raten unseren Mandanten, diese Zahlungen nicht aufzunehmen“, teilt Rechtsanwalt Christoph Hentze von Röhlke Rechtsanwälte aus Berlin mit. „Nachdem wir erst vor kurzem einen Vermittler der FONDAX FCS-Beteiligungen vor dem Kammergericht zu Schadensersatz verurteilen lassen haben, hat uns die Rechtsschutzversicherung jetzt Kostenzusage für ein Vorgehen gegen die Gründungsgesellschafter der dubiosen Beteiligung erteilt“. Die Rechtsanwälte kündigen an, auch diese Ansprüche notfalls gerichtlich durchzusetzen, sollte trotz der inzwischen erwiesenen fehlerhaften Beratung durch die Gründungsgesellschafter der FCS GmbH & Co. KG kein Schadensersatz geleistet werden.



Die „FONDAX“-Gruppe hat in mehreren geschlossenen Fonds in Form der GmbH & Co. KG einen hohen zweistelligen Millionenbetrag an Anlegergeldern eingesammelt. Aus den dürftigen Geschäftsmitteilungen lässt sich für die Anleger allerdings nicht entnehmen, wie viel ihrer Gelder überhaupt angelegt wurden, mit welcher Rendite und wo überhaupt. Für einige der Fonds liegen finanzmathematische Gutachten vor, nach denen sich die Kapitalanlage für die Anleger unter keinen Umständen rechnen kann und gerade zwangsläufig in einem Verlust enden muss. Zudem ist mehreren Gerichten bisher ausgeurteilt worden, dass die Informationsmaterialen der FONDAX-Gruppe teilweise stark anlegertäuschend gestaltet waren und Umstände vorgaukelten, die tatsächlich überhaupt nicht vorlagen. In einer Vielzahl von Verfahren haben Röhlke Rechtsanwälte bisher einzelne FONDAX Gesellschaften, die Gründungsgesellschafter oder die Vermittler zu Schadensersatz verurteilen lassen oder für die Mandant  en vorteilhafte Vergleiche erzielt.



„Jedenfalls ist die Rechtslage nicht ansatzweise klar zu Gunsten der Fondax-Gruppe“, meint Hentze und verweist auf die bisherigen prozessualen Erfolge der Kanzlei Röhlke. Eher verhalte es sich anders herum und für die Anleger kann sich der Gang zum Anwalt positiv auswirken.



V.i.S.d.P.:



Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt



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Rechtsgebiete

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht.



Kapitalanlagenrecht

Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden.



Handelsrecht

Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.





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