FCS (FONDAX) Capital Select GmbH und Aktona Premium
Select wollen Geld von Anlegern – Haftung der Gründungsgesellschafter denkbar
Aktuell schreiben die FCS (Fondax) Capital Select GmbH
& Co. KG und die Aktona Premium Select GmbH & Co KG ihre Anleger an und
fordern sie auf, letztmalig vor Einleitung gerichtlicher Schritte ausstehende
Raten zu zahlen. Angesichts der klaren Rechtslage sei eine Zahlung dringend
anzuraten, wird den Anlegern mitgeteilt.
Allerdings ist aufgrund bisher noch nicht erbrachter
Leistungsnachweise der FONDAX-Gruppe und deren Erfolg zu fragen, wozu die
Anleger das tun sollen. „Wir raten unseren Mandanten, diese Zahlungen nicht
aufzunehmen“, teilt Rechtsanwalt Christoph Hentze von Röhlke Rechtsanwälte aus
Berlin mit. „Nachdem wir erst vor kurzem einen Vermittler der FONDAX
FCS-Beteiligungen vor dem Kammergericht zu Schadensersatz verurteilen lassen
haben, hat uns die Rechtsschutzversicherung jetzt Kostenzusage für ein Vorgehen
gegen die Gründungsgesellschafter der dubiosen Beteiligung erteilt“. Die
Rechtsanwälte kündigen an, auch diese Ansprüche notfalls gerichtlich
durchzusetzen, sollte trotz der inzwischen erwiesenen fehlerhaften Beratung
durch die Gründungsgesellschafter der FCS GmbH & Co. KG kein Schadensersatz
geleistet werden.
Die „FONDAX“-Gruppe hat in mehreren geschlossenen Fonds
in Form der GmbH & Co. KG einen hohen zweistelligen Millionenbetrag an
Anlegergeldern eingesammelt. Aus den dürftigen Geschäftsmitteilungen lässt sich
für die Anleger allerdings nicht entnehmen, wie viel ihrer Gelder überhaupt
angelegt wurden, mit welcher Rendite und wo überhaupt. Für einige der Fonds
liegen finanzmathematische Gutachten vor, nach denen sich die Kapitalanlage für
die Anleger unter keinen Umständen rechnen kann und gerade zwangsläufig in einem
Verlust enden muss. Zudem ist mehreren Gerichten bisher ausgeurteilt worden,
dass die Informationsmaterialen der FONDAX-Gruppe teilweise stark
anlegertäuschend gestaltet waren und Umstände vorgaukelten, die tatsächlich
überhaupt nicht vorlagen. In einer Vielzahl von Verfahren haben Röhlke
Rechtsanwälte bisher einzelne FONDAX Gesellschaften, die
Gründungsgesellschafter oder die Vermittler zu Schadensersatz verurteilen
lassen oder für die Mandant en
vorteilhafte Vergleiche erzielt.
„Jedenfalls ist die Rechtslage nicht ansatzweise klar zu
Gunsten der Fondax-Gruppe“, meint Hentze und verweist auf die bisherigen
prozessualen Erfolge der Kanzlei Röhlke. Eher verhalte es sich anders herum und
für die Anleger kann sich der Gang zum Anwalt positiv auswirken.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Röhlke Rechtsanwälte
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Rechtsgebiete
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich
des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts,
insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Kapitalanlagenrecht
Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler
stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein
weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete
Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente"
schmackhaft gemacht wurden.
Handelsrecht
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht
der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge,
Wettbewerbsverbote etc.
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